Frankreichs Verfassungsgericht stoppt Social-Media-Gesetz

Der französische Verfassungsrat stoppte ein Gesetz, das Minderjährige von Social Media ausschließen und Handys in Schulen verbieten sollte. Die Entscheidung hebt den Balanceakt zwischen Kinderschutz, Meinungsfreiheit und Durchsetzbarkeit hervor.

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Frankreichs Verfassungsgericht stoppt Social-Media-Gesetz

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Ein Gesetz, das Kinder vor endlosen Feeds schützen sollte, ist vom obersten Gericht Frankreichs gestoppt worden. Kurz und entschieden. Der Verfassungsrat erklärte, der Regierungsentwurf stehe im Widerspruch zu den Freiheitsrechten der Meinungsäußerung und Kommunikation und könne daher nicht bestehen.

Der Gesetzentwurf hatte bereits beide Parlamentskammern passiert. Im Januar wurde er in der Nationalversammlung mit 130 zu 21 Stimmen verabschiedet, im Juli kehrte er mit einer umfassenderen Abstimmung von 279 zu 81 zurück. Präsident Macron präsentierte die Maßnahme als Gegenwehr gegen den Einfluss der großen Tech-Konzerne und hoffte, sie vor dem neuen Schuljahr im September einzuführen.

Ein politisches Risiko trifft juristische Realität

Auf dem Tisch lag ein scharfes Regelwerk: Unter 15-Jährige von Plattformen wie Facebook und X sperren und Smartphones in allen Schulen verbieten. Der Entwurf sah praktische Ausnahmen für Online-Enzyklopädien und Recherchetools wie Wikipedia und GitHub vor. Praktisch, aber für das Gericht nicht ausreichend.

Warum scheiterte der Gesetzentwurf? Der Rat befand Teile davon für mit verfassungsrechtlichen Schutzgütern unvereinbar. Gesetze, die die Kommunikationsweise der Menschen grundlegend verändern, müssen verfassungsgemäß sein. Diese Hürde erwies sich als Stolperstein für eine Maßnahme, die politisch zwar Schwung hatte, rechtlich jedoch verwundbar war.

Macron sagt, er werde einen neuen Versuch starten. Er plant, den Text neu zu formulieren und hofft, ihn noch vor dem kommenden Frühjahr erneut einzureichen, um ihn zu einem der prägenden Erfolge seiner Amtszeit zu machen. Die Überarbeitung des Gesetzes erfordert jedoch, sich erneut den gleichen schwierigen Abwägungen zu stellen: Kinderschutz gegen Bürgerrechte, Durchsetzbarkeit gegen Übermaß staatlicher Eingriffe.

In ganz Europa ist dies kein Einzelfall. Parlamente im Vereinigten Königreich und in Norwegen prüfen ähnliche Vorschläge. Griechenland und Spanien wollen bis 2027 entsprechende Regelungen einführen. Australien versuchte Ende letzten Jahres etwas Vergleichbares, doch neueste Zahlen zeigen, dass dort etwa 85 Prozent der Unter-16-Jährigen weiterhin per VPN auf Accounts zugreifen. Die Lücke zwischen Gesetz auf dem Papier und einer Realität, die von technikaffinen Jugendlichen geprägt wird, bleibt groß.

Was nun? Entscheidungstragende müssen einen engen Grat beschreiten. Wirksame Altersverifikation ist technisch anspruchsvoll. Elternkontrollen helfen, lassen sich aber umgehen. Auf die Durchsetzung durch Plattformen zu setzen, überträgt Macht an Unternehmen, deren Geschäftsmodelle das Kernproblem sind. Harte Fragen. Keine einfachen Antworten.

Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht eine einfache Wahrheit: Kinder online zu schützen erfordert Maßnahmen, die verfassungsrechtliche Rechte achten und tatsächlich durchsetzbar sind.

Lukas Schmidt
"Als Technik-Journalist analysiere ich seit über 10 Jahren die neuesten Hardware-Trends. Mein Fokus liegt auf objektiven Tests und Daten."

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