Dem Entwurf des Kindergesetzes zufolge soll 15 Jahre als gesetzliches Mindestalter für die Einrichtung eines eigenen Online-Kontos gelten. Zudem wäre eine Altersverifizierung für Konten von Online-Spielen verpflichtend.
Die Europäische Union bereitet unter dem Namen Kindergesetz neue Regelungen vor, die Plattformen dazu verpflichten würden, das Alter ihrer Nutzer zu prüfen, bevor Minderjährige eigene Konten erstellen dürfen. Der Entwurf begründet die Maßnahme mit dem Schutz Minderjähriger vor Online-Risiken und der Stärkung der digitalen Sicherheit. Die Altersgrenze für eigenständige Konten liegt bei 15 Jahren; jüngere Nutzer dürften Angebote nur unter unterschiedlich umfangreicher elterlicher Aufsicht nutzen.

Geltungsbereich und Durchsetzung
Nach den vorgeschlagenen Regeln würden die Beschränkungen über Online-Spiele hinausgehen und auch soziale Netzwerke, Videoplattformen sowie KI-Chatbots erfassen. Der Entwurf nimmt zudem Produktfunktionen wie endloses Scrollen und automatisierte Inhaltsempfehlungen ins Visier. Betroffene Unternehmen müssten der Europäischen Union Gebühren zahlen, um die mit den neuen Pflichten verbundenen Kosten für Umsetzung und Aufsicht zu decken.
Der Entwurf beschreibt die Maßnahmen und maßgeblichen Details, nennt jedoch keinen festen Zeitplan für die Durchsetzung. Das Regelungspaket ist ausdrücklich mit dem erklärten Ziel verknüpft, Kinder und Jugendliche in digitalen Umgebungen zu schützen.



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