Kalifornische Sammelklage erlaubt Klage gegen Tesla wegen FSD‑Werbung

Kalifornische Sammelklage erlaubt Klage gegen Tesla wegen FSD‑Werbung

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Massenklage überwindet Hürde in Kalifornien

Tesla kann den prominenten Rechtsstreit über seine Full Self‑Driving (FSD) Werbung für viele Besitzer nicht mehr per Schiedsverfahren abwenden. Ein US-Bezirksrichter im Northern District of California hat eine Sammelklage zugelassen, die von kalifornischen Tesla-Käufern eingereicht wurde. Diese behaupten, das Unternehmen und CEO Elon Musk hätten seit 2016 wiederholt die autonomen Fähigkeiten der Fahrzeuge übertrieben. Die Entscheidung folgt auf frühere Schiedsverfahrenserfolge einiger Eigentümer und einen jüngsten Erstattungsfall, in dem Tesla einem FSD-Käufer den Kaufpreis zurückzahlen musste.

Was die Klage vorwirft

Die Klage konzentriert sich auf Aussagen zwischen Oktober 2016 und August 2024, wonach Tesla-Fahrzeuge mit Hardware für volle Autonomie ausgestattet seien. Die Kläger erklären, dass diese Behauptungen — sichtbar auf Teslas Website, in einem inzwischen entfernten Blogbeitrag und in öffentlichen Äußerungen von Elon Musk — tausende potenzielle Käufer dazu veranlasst hätten, die FSD-Option zu erwerben, basierend auf falschen Annahmen über Sensoren, Hardware und Langstrecken‑Selbstfahrleistungen. Der Richter befand, es gebe ausreichend gemeinsame Exposition gegenüber diesen Aussagen, um kalifornische Besitzer ihre Ansprüche kollektiv geltend machen zu lassen.

Wer gehört zur Klasse?

Die zertifizierten kalifornischen Klassen umfassen Fahrer, die die Full Self‑Driving-Software vom 19. Mai 2017 bis zum 31. Juli 2024 gekauft haben und die Teslas Schiedsvereinbarung abgewählt haben, sowie eine Klasse für frühere Käufer vom 20. Oktober 2016 bis zum 19. Mai 2017. Das Gericht lehnte die Zertifizierung einer Klasse für Enhanced Autopilot-Käufer ab und stellte fest, dass dieses Paket die FSD‑Versprechen nicht als Kernqualitätsmerkmal nutzte.

Autonomie‑Behauptungen, Sensoren und technische Fragen

Ein zentraler technischer Streitpunkt in der Klage ist, dass viele Tesla‑Modelle nicht das Sensornetzwerk besitzen, das für echte Autonomie erforderlich ist. Die Kläger verweisen auf das Fehlen von Lidar und auf begrenzte Redundanz bei Radar‑ und Ultraschall‑Eingängen in einigen Fahrzeugen und argumentieren, Tesla habe End‑to‑End‑Selbstfahrt versprochen, ohne die notwendige Hardware‑Validierung oder eine verifizierte Langstrecken‑Demonstration autonomer Fahrfähigkeiten zu liefern.

Fahrzeugspezifikationen und Hardware‑Kontext

Während Tesla‑EVs typischerweise über eine Kombination aus Kameras, Ultraschallsensoren und Fahrbewegungssensoren verfügen, die an einen Onboard‑Computer angeschlossen sind, macht die Klage Unterschiede zwischen Fahrerassistenzsystemen und vollautonomen Systemen deutlich. Wichtige Spezifikationen für die Debatte umfassen Sensorredundanz, Rechenleistung des Fahrzeugsteuergeräts, OTA‑Software‑Update‑Fähigkeiten und die Verfügbarkeit von Fahrerüberwachungssystemen, um eine sichere Hände‑auf‑Durchsetzung bei fortgeschrittener Fahrerassistenz (ADAS) sicherzustellen.

Design, Leistung und Fahrerassistenz‑Funktionen

Bei Teslas Design steht die Integration von Hardware und Over‑the‑Air (OTA) Software‑Updates im Vordergrund, die Funktionen auch nach dem Verkauf freischalten können. Leistungskennzahlen wie Beschleunigung, Reichweite und Effizienz gehören bei mehreren Tesla‑Modellen weiterhin zu den Branchenführern, doch der FSD‑Streit betrifft vor allem Software‑Leistung und reale Fähigkeiten statt Batterie‑ oder Motorspezifikationen. Tesla Autopilot und FSD werben mit Spurhaltefunktion, adaptivem Tempomat und Navigation auf Straßen mit unterschiedlichen Autonomiegraden, doch die Kläger argumentieren, dass es sich weiterhin um fortgeschrittene Fahrerassistenz (ADAS) handele und nicht um echte Level‑4‑ oder Level‑5‑Autonomie.

Marktpositionierung und Wettbewerbsvergleich

Tesla hat sich als Vorreiter der autonomen Fahrinnovation positioniert und stellt seinen kamerabasierten Ansatz oft den konkurrierenden Systemen gegenüber, die Lidar oder umfassendere Sensorfusion nutzen. Wettbewerber wie Waymo, Cruise und GM Super Cruise betonen umfangreiches Mapping, dedizierte Sensorarrays und strikte Geofence‑Operationen für autonome Fahrfunktionen. Die Klage wirft die Frage auf, ob Teslas Marketing die Erwartungen der Käufer über das hinaus erhöht hat, was Sensor‑ und Softwarepakete zuverlässig liefern konnten.

Rechtliche und regulatorische Folgen

Dieser Fall verschärft die regulatorische Prüfung. Das kalifornische DMV hat Teslas Terminologie wie Autopilot und Full Self‑Driving hinterfragt und Maßnahmen gegen angeblich irreführende Aussagen angestrebt; eine Entscheidung wird im Oktober erwartet. Unabhängig davon haben Schiedsverfahren und Vergleiche bereits Rückzahlungen für einige Käufer erzwungen. Eine Sammelklage könnte die mögliche Haftung erhöhen und beeinflussen, wie Automobilhersteller Fahrerassistenztechnologie und Zeitpläne für autonome Systeme bewerben.

Warum das für Käufer und Enthusiasten wichtig ist

Für Käufer unterstreicht die Entscheidung die Bedeutung, zwischen beworbener Autonomie und aktueller ADAS‑Leistung zu unterscheiden. Für Enthusiasten und Branchenbeobachter hebt der Fall Spannungen zwischen schneller Softwareinnovation, OTA‑Updates und dem vorsichtigen Ansatz hervor, den Regulierungsbehörden beim Einsatz echter autonomer Fahrfunktionen bevorzugen. Mit der Entwicklung von Elektrofahrzeugen werden klare Werbung, verifizierte Sicherheitsdemonstrationen und transparente technische Spezifikationen zentral für Verbrauchervertrauen und Markteinführung sein.

Nächste Schritte

Die Sammelklage wird vor den Bundesgerichten weiterverfolgt, wo die Kläger Entschädigung und Unterlassungsansprüche geltend machen können. Das Ergebnis wird Teslas Marketingpraxis für Autopilot und FSD beeinflussen und könnte Industriestandards dafür verändern, wie fortschrittliche Fahrerassistenz und autonome Fähigkeiten beschrieben werden.

Quelle: autoevolution

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