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Das aufsehenerregende Kartellverfahren gegen Meta Platforms, den Mutterkonzern von Instagram und WhatsApp, ist nach sechswöchigen Verhandlungen abgeschlossen. Insgesamt wurden die Aussagen von 38 Zeugen, darunter auch CEO Mark Zuckerberg, vorgebracht. Nun steht ein wegweisendes Urteil von Richter James Boasberg aus, das erhebliche Auswirkungen auf die Regulierung der Technologiebranche haben könnte.
Vorwürfe der US-Handelsaufsicht gegen Meta
Die Federal Trade Commission (FTC) wirft Meta monopolistische Praktiken vor. Ziel sei es gewesen, aufstrebende Wettbewerber wie Instagram (Übernahme 2012) und WhatsApp (Übernahme 2014) durch gezielte Akquisitionen auszuschalten und die eigene Vormachtstellung auf dem sozialen Medienmarkt zu sichern. Obwohl diese Übernahmen zunächst von Aufsichtsbehörden genehmigt wurden, geraten sie nun rückblickend wegen möglicher Behinderung des Wettbewerbs unter Druck.
Interne Kommunikation als Beweismittel
Im Zentrum der FTC-Klage stehen interne E-Mails und Dokumente von Meta, die die wachsende Sorge im Management über den Aufstieg konkurrierender Plattformen aufzeigen. In diesen Mitteilungen wird der strategische Vorteil einer Übernahme solcher Konkurrenten diskutiert – mit dem mutmaßlichen Ziel, Bedrohungen bereits im Keim zu ersticken. So zeigen E-Mails, die im Gericht vorgestellt wurden, Metas frühe Sorge über den Erfolg von Instagram. Bereits 2011 beschrieb CEO Mark Zuckerberg die Foto-App als „schnell wachsend“ und empfahl, einen Kauf in Erwägung zu ziehen, um sie nicht zu einer „viel größeren Bedrohung“ werden zu lassen. Eine E-Mail aus 2012, in der steht, Meta wolle Instagram „neutralisieren“, bezeichnete FTC-Anwalt Daniel Matheson als „entscheidenden Beleg“.
Metas Verteidigung und Wettbewerb auf dem Markt
Meta hält dem entgegen, dass der Wettbewerb nach wie vor lebendig sei. Plattformen wie TikTok, YouTube und Snapchat stellten weiterhin eine starke Konkurrenz im Bereich Social Media dar. Das Unternehmen betont zudem, dass Instagram und WhatsApp vor allem zur Unterhaltung genutzt würden und nicht ausschließlich dem sozialen Austausch dienten. Darüber hinaus hebt Meta hervor, dass die Übernahmen den Nutzern durch verbesserte Funktionalitäten und höhere Sicherheit der Plattformen zugutegekommen seien.
Definition des Social-Media-Marktes
Ein zentraler Streitpunkt des Verfahrens ist die Abgrenzung des relevanten Social-Media-Markts. Die FTC argumentiert, es gehe um Anwendungen, die auf soziale Interaktion ausgelegt sind, etwa Snapchat, und sieht hier eine marktbeherrschende Stellung von Meta. Meta hingegen plädiert für eine breitere Definition, in der auch Unterhaltungs- und Kommunikations-Plattformen einbezogen werden. So unterstreicht Meta die Vielfalt digitaler Angebote und den intensiven Wettbewerb um die Aufmerksamkeit der Nutzer.
Mögliche Auswirkungen des Urteils
Richter Boasberg machte deutlich, dass die abschließende Entscheidung maßgeblich von der Definition des Marktes abhängt. Sollte das Gericht der Argumentation der FTC folgen, könnte Meta dazu gezwungen werden, Instagram und WhatsApp wieder zu veräußern. Ein solches Urteil wäre in den USA beispiellos seit dem berühmten Kartellprozess gegen Microsoft in den 1990er Jahren und könnte als Präzedenzfall für zukünftige Regulierungsentscheidungen in der Technologiebranche dienen.
Fazit
Das Ergebnis dieses Kartellverfahrens ist für Meta und den gesamten Technologiesektor von großer Bedeutung. Ein Urteil gegen Meta könnte zu einer wesentlichen Umstrukturierung des Unternehmens führen und maßgeblichen Einfluss darauf haben, wie Tech-Konzerne künftig mit Fusionen und Übernahmen umgehen. Während die Branche auf das Urteil von Richter Boasberg wartet, verdeutlicht der Fall die andauernde Debatte über Wettbewerb, Innovation und Regulierung im digitalen Zeitalter.
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